Ihr Anwalt für Ihre Einbürgerung in Deutschland – Hamburg

Bundesweite Tätigkeit im Einbürgerungsverfahren

Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und einen deutschen Pass erhalten? Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt für Ihre persönliche und berufliche Zukunft in Deutschland – zugleich aber oft mit komplexen rechtlichen Anforderungen verbunden.

Unsere Beratung und Vertretung im Einbürgerungsverfahren

Wir beraten Sie umfassend zu den Voraussetzungen der Einbürgerung, bereiten mit Ihnen die erforderlichen Unterlagen vor und begleiten Sie vom ersten Beratungsgespräch und Antragstellung bis zur Entscheidung der Behörde. Dabei vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich gegenüber den Einbürgerungsbehörden und – wenn nötig – gerichtlich im Klageverfahren.


Häufig kommt es zu Verzögerungen und Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde. Der Grund für eine Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde ist meist, dass es aufgrund von Überlastung zu Verzögerungen und Wartezeiten kommt. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Einbürgerungsanträge stetig gewachsen. Im Zusammenhang mit einer Untätigkeit beraten wir Sie, prüfen Ihren Fall und erheben eine Untätigkeitsklage für Sie beim Verwaltungsgericht.


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Rechtlicher Hintergrund

Das Einbürgerungsrecht ist ein Teilgebiet des Staatsangehörigkeitsrechts. Die Einbürgerung stellt eine Art des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit dar. Wir erläutern Ihnen die gesetzlichen Grundlagen verständlich, prüfen Ihre Erfolgsaussichten und entwickeln mit Ihnen eine individuelle Strategie für Ihr Einbürgerungsverfahren.