Migrationsrecht
Das Migrationsrecht beinhaltet im Wesentlichen das Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht. Wir vertreten und beraten Sie bundesweit im Migrationsrecht.
Wir unterstützen Sie zum Beispiel
- im Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Dublin-Verfahren, Asylantrag, Anhörung, Widerrufsverfahren, Rücknahmeverfahren, Klage, Eilrechtsschutz etc.),
- bei der Vertretung vor den Verwaltungsgerichten (in erster Instanz, Berufungsinstanz, Revisionsinstanz),
- bei der Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobile-ICT-Karte, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU),
- beim Familiennachzug (Ehegattennachzug, Kindernachzug, Elternnachzug etc.),
- bei diversen Visumsanträgen (für Unternehmen, Auszubildende, Studenten, Besucher, Arbeitnehmer etc.)
- im Widerrufsverfahren,
- im Rücknahmeverfahren,
- im Remonstrationsverfahren,
- in allen Angelegenheiten rund um eine Duldung,
- im Ausweisungsverfahren,
- im Abschiebungsverfahren,
- im Freizügigkeitsrecht,
- in Ehesachen mit ausländischem Bezug
- im Staatsangehörigkeitsrecht (z.B. Einbürgerung, Erwerb durch Geburt, Statusfeststellung einschließlich Staatenlosigkeit, Verlusttatbestände).
Die Kosten im Migrationsrecht werden in der Regel in unserer Kanzlei nach Aufwand abgerechnet (Honorarvereinbarung).