Asyl- und Ausländerrecht

Im deutschen und europäischen Asyl- und Ausländerrecht (Migrationsrecht) beraten und vertreten wir Sie deutschlandweit gegenüber den Behörden und Gerichten in diversen Angelegenheiten, z.B.:

  • im Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Dublin-Verfahren, Asylantrag, Anhörung, Widerrufsverfahren, Rücknahmeverfahren, Klage, Eilrechtsschutz etc.),
  • bei der Vertretung vor den Verwaltungsgerichten (in erster Instanz, Berufungsinstanz, Revisionsinstanz),
  • bei der Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobile-ICT-Karte, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU),
  • beim Familiennachzug (Ehegattennachzug, Kindernachzug, Elternnachzug etc.),
  • bei diversen Visumsanträgen (für Unternehmen, Auszubildende, Studenten, Besucher, Arbeitnehmer etc.)
  • im Widerrufsverfahren,
  • im Rücknahmeverfahren,
  • im Remonstrationsverfahren,
  • in allen Angelegenheiten rund um eine Duldung,
  • im Ausweisungsverfahren,
  • im Abschiebungsverfahren,
  • im Freizügigkeitsrecht,
  • in Ehesachen mit ausländischem Bezug
  • im Staatsangehörigkeitsrecht (z.B. Einbürgerung).

Die meisten Asylanträge in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021 stellten Staatsangehörige der folgenden Länder Syrien, Islamische Republik Afghanistan, Irak, Türkei, Somalia, Eritrea, Nigeria, Georgien und Islamische Republik Iran. 

Bei weiteren Fragen im deutschen / europäischen Asylrecht und Ausländerrecht (Migrationsrecht) steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wahab für eine Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Verfügung. Die Kosten im Asyl- und Ausländerrecht werden in der Regel in unserer Kanzlei nach Aufwand abgerechnet (Honorarvereinbarung). 

Ausländerrecht / Asylrecht