Migrationsrecht

Das Migrationsrecht beinhaltet im Wesentlichen das Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht. Wir vertreten und beraten Sie bundesweit im Migrationsrecht.

Wir unterstützen Sie zum Beispiel

  • im Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Dublin-Verfahren, Asylantrag, Anhörung, Widerrufsverfahren, Rücknahmeverfahren, Klage, Eilrechtsschutz etc.),
  • bei der Vertretung vor den Verwaltungsgerichten (in erster Instanz, Berufungsinstanz, Revisionsinstanz),
  • bei der Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobile-ICT-Karte, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU),
  • beim Familiennachzug (Ehegattennachzug, Kindernachzug, Elternnachzug etc.),
  • bei diversen Visumsanträgen (für Unternehmen, Auszubildende, Studenten, Besucher, Arbeitnehmer etc.)
  • im Widerrufsverfahren,
  • im Rücknahmeverfahren,
  • im Remonstrationsverfahren,
  • in allen Angelegenheiten rund um eine Duldung,
  • im Ausweisungsverfahren,
  • im Abschiebungsverfahren,
  • im Freizügigkeitsrecht,
  • in Ehesachen mit ausländischem Bezug
  • im Staatsangehörigkeitsrecht (z.B. Einbürgerung, Erwerb durch Geburt, Statusfeststellung einschließlich Staatenlosigkeit, Verlusttatbestände).

Die Kosten im Migrationsrecht werden in der Regel in unserer Kanzlei nach Aufwand abgerechnet (Honorarvereinbarung).

Ausländerrecht / Asylrecht