Strafrecht

Unser Leistungsspektrum umfasst alle Teilgebiete des Straf- und Strafverfahrensrechts. Wir beraten und vertreten Sie bundesweit in jedem Abschnitt des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren und Vollstreckungsverfahren).

Ein Strafverfahren stellt für die meisten Beschuldigten eine enorme Belastung dar. Wir stehen Ihnen dabei rechtlich und menschlich zur Seite und übernehmen Ihre Strafverteidigung bundesweit. Ebenso beraten und vertreten wir Geschädigte / Opfer einer Straftat (als Zeugenbeistand, als Nebenklagevertreter, im Adhäsionsverfahren etc.).

Zum Straf- und Strafverfahrensrecht gehören beispielsweise folgende Teilgebiete:

  • das allgemeine Strafrecht, 
  • das Betäubungsmittelrecht,
  • das Wirtschaftsstrafrecht,
  • das Jugendstrafrecht,
  • das Sexualstrafrecht,
  • das Verkehrsstrafrecht,
  • das Internetstrafrecht,
  • das Beweismittelrecht, 
  • das Berufungs- und Revisionsrecht und
  • das Strafvollzugsrecht.

Bei weiteren Fragen im Strafrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wahab für eine Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Verfügung. Die Kosten im Strafrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem höheren Aufwand richten sich die Kosten im Strafrecht in unserer Kanzlei nach Honorarvereinbarung. 

                                           

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